1. Juli 2019
@ Johannes heute, 19:46 Uhr
https://www.sprachkasse.de/blog/2019/07/01/mittelmeer-und-rettung/ Das Zitat aus der Torah lautet tatsächlich: Du sollst nicht neben dem Blut deines Nächsten stehen 3. Buch Mosche 19,16 Auch Maimonides greift es in seinen »Vorschriften vom Totschlagen und den Vorkehrungen gegen Lebensgefahr« (1,14) auf und hier wird das Meer auch als typisches Beispiel genannt: Wer retten kann und nicht rettet, übertritt das Verbot: »Du sollst nicht gleichgültig beim Blut deines Nächsten stehen« (3. B.M. 19,16). Das Gleiche gilt auch von demjenigen, der seinen Nächsten im Meer ertrinken, der Räuber und wilde Tiere über ihn herfallen sah, und im Stande gewesen wäre, entweder selbst oder mittelst bezahlter Leute ihn zu retten, dies aber nicht tat, ferner von demjenigen, der in Erfahrung bringt, dass Feinde gegen jemanden Böses im Sinne führen, oder ihm eine Falle zu legen beabsichtigen und er es ihm nicht anzeigt, noch ihn davon in Kenntnis setzen lässt, schließlich auch auch von demjenigen, welcher weiß, dass sein Feind oder ein Gewalttätiger einen Streich gegen seinen Nächsten auszuüben beabsichtigt, den er in Güte abzuwenden im Stande wäre, ohne dass er dies jedoch getan hätte. Alle diese nämlich, und ebenso ihres Gleichen, überschreiten ebenfalls das Verbot »Du sollst nicht gleichgültig beim Blut deines Nächsten stehen.«