Wer hat sich das ausgedacht? Warum so spät und wer ist dafür verantwortlich?

Meine Mutter, geboren 1918 hat bis 1960 sechs Söhne zur Welt gebracht. Wäre das Reich nicht besiegt worden, hätte sie das Mutterkreuz Stufe Silber erhalten. Da sie aber nie abhängig beschäftigt war, hatte sie auch keine Rentenansprüche. Zum Mutterkreuz kam es nicht und Mütterrente gab es bis dahin auch nicht.
Der Deutsche Bundestag stimmte zwar am 23. Mai 2014 in abschließender Lesung (bei 460 Zustimmungen, 64 Ablehnungen, 60 Enthaltungen) dem Rentenpaket der Bundesregierung zu. Aber da war sie schon fast sechs Jahre tot.
Einer der Schwerpunkte in diesem Paket ist „eine bessere Anerkennung von Kindererziehungszeiten (Mütterrente) für vor 1992 geborene Kinder“. Bei Rentnern, die schon vor der Neuregelung zum Stichtag 30. Juni 2014 Anspruch auf die Rente hatten, wird die Rente aus Vereinfachungsgründen nicht neu berechnet. Vielmehr zahlt die Rentenversicherung nach § 307d SGB VI für die zusätzliche Kindererziehungszeit einen Zuschlag zur monatlichen Rente im Wert eines persönlichen Entgeltpunktes. Dieser Zuschlag wird dem Elternteil als ganzes gezahlt, bei dessen Rente eine Kindererziehungszeit für den zwölften Kalendermonat nach Ablauf des Monats der Geburt angerechnet wurde.

Mütterente und persönliche Entgeltpunkte

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