14. Februar 2019
Betriebliche Altersversorgung
Der begünstigte Personenkreis im Todesfall Beschäftigter mit betrieblicher Altersversorgung bezieht sich auf den Ehegatten, den Lebenspartner einer eingetragenen Lebensgemeinschaft, kindergeldberechtigte Kinder i. S. d. § 32 Abs. 3 und 4 EStG, den Lebensgefährten und nicht eingetragene Lebenspartner. Diese Personen erhalten die vereinbarungsgemäßen Leistungen aus der betrieblichen Altersversorgung. Soweit eine solche Person nicht zur Verfügung steht, wird das Sterbegeld ausgezahlt. Dies beläuft sich auf bis zu 8.000 €. Das Sterbegeld für Beschäftigte des öffentlichen Dienstes in der Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder wird seit 2008 nicht mehr gezahlt.